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MEDIENMITTEILUNG |
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Durchbruch zum einheitlichen GAV für Poliere |
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Seit einigen Jahren bestanden zwei Kaderverträge, nämlich einerseits derjenige des SBV mit den Kaderorganisationen Baukader Schweiz und der Schweizer Kaderorganisation (SKO) und andererseits derjenige mit den Gewerkschaften Unia und Syna. Der neue gemeinsame GAV entspricht inhaltlich vollumfänglich dem bisherigen GAV des SBV mit den Kaderorganisationen, welchem die beiden Gewerkschaften nun beigetreten sind. Der GAV regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen der Poliere, welche als Kaderleute auf den Baustellen eine zentrale Aufgabe erfüllen. Neben festgeschriebenen Minimallöhnen werden insbesondere die spezielle Arbeitszeit für Kaderleute sowie die Kündigungsbedingungen geregelt. Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst den neuen Einheitsvertrag speziell auch deshalb, weil durch einheitliche Arbeitsbedingungen in einem einzigen Vertrag der administrative Aufwand der Arbeitgeber reduziert wird. Für die Arbeitnehmerorganisationen liegt der Vorteil darin, dass nun keine unterschiedlichen gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen mehr bestehen und so den Polieren mehr Klarheit und Rechtssicherheit gegeben wird. Der neue Vertrag gilt für sämtliche in den Kaderorganisationen und Gewerkschaften organisierten Poliere. Die Vertragsparteien haben vereinbart, über allfällige künftige Anpassungen und die Frage der Allgemeinverbindlichkeit noch in diesem Jahr Verhandlungen zu führen. |

