15. Januar 2021

Coronavirus: Home-Office-Pflicht und Schutz von besonders gefährdeten Personen

Ab dem 18. Januar 2021 gilt in der Schweiz eine Home-Office-Pflicht, sofern die ausgeübte Tätigkeit das zulässt. Baukader, die eine Bürotätigkeit ausüben, sollen zu ihrem eigenen Schutz im Home-Office arbeiten. Besonders gefährdete Personen werden zudem spezifisch geschützt

An seiner Medienkonferenz vom 13.01.2021 hat der Bundesrat nebst weiteren verschärfenden Massnahmen die Home-Office-Pflicht für Büroarbeitende angeordnet. Auch Baukader, die eine Bürotätigkeit ausüben, sollen zu ihrem eigenen Schutz, wo immer mit verhältnismässigem Aufwand möglich, ins Home-Office wechseln.

Maskenpflicht und Schutz für gefährdete Personen
In allen beruflich genutzten Innenräumen besteht neu, auch bei sehr grossen Räumlichkeiten eine Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person darin aufhält.

Besonders gefährdete Personen, die nicht ins Home-Office wechseln können, oder denen kein gleichwertiger Schutz gewährleistet werden kann, werden vom Arbeitgeber bei voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreit. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Baukader Schweiz– Euer Partner bei Rechtsfragen
Benötigt ihr Hilfe dabei euer Recht auf Home-Office oder eure Freistellung einzufordern? – Der Baukader Verband steht seinen Mitgliedern bei allen Rechtsfragen zur Seite.

Kontaktiert dafür bitte:

Max Forster, Leiter Beratung
Max.Forster@baukader.ch
Tel: 079 236 55 01

Die Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.01.2021 mit sämtlichen verschärfenden Massnahmen findet ihr hier:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81967.html

 

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