11. Juli 2018

Arbeits- und Schutzkleider

Wer zahlt Arbeits- und Schutzkleider?

Zu unterscheiden ist zwischen gewöhnlichen Arbeitskleidern, Berufskleidern und Schutzkleidern. Schutzkleider werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt (Warnkleider, Spezialschuhe). Diese hat der Arbeitgeber zu zahlen. Ob Berufskleider oder gewöhnliche Kleider gebraucht werden, bestimmt sich nach der Freiheit in der Wahl der Kleider. Besteht aufgrund von Vorschriften des Arbeitgebers keine Wahlfreiheit, werden Berufskleider benötigt, welche an sich der Arbeitgeber zu zahlen hat. Solche Berufskleider sind vielfach mit dem Schriftzug des Arbeitgebers versehen. Oft bestehen deshalb Vereinbarungen oder Betriebsreglemente über die anteilsmässige Bezahlung der Berufskleider. Der Arbeitnehmer kann dann die Kleider verbilligt beziehen. Solches ist zulässig.

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