Die Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Deshalb können Bauleute (bis zur Funktion Polier/Werkmeister) fünf Jahre vor der regulären Pensionierung, also ab dem 60. Altersjahr, den flexiblen Altersrückritt FAR beanspruchen.
Mindestens 15 Jahre eine dem GAV FAR unterstellte Vollzeitbeschäftigung in Betrieben, die dem GAV FAR unterstellt sind innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Rentenbeginn, davon die letzten sieben Jahre vor dem Leistungsbezug ununterbrochen
Bei Fragen zur frühzeitigen Pensionierung und dem Übertritt in den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) stehen wir unterstützend und beratend zur Verfügung. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Leistungsgesuchs und der Zusammenstellung des Dossiers.
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Leiter Beratung
Max Forster max.forster@baukader.ch 062 205 55 40 079 236 55 01
Es gibt Grenzfälle, bei welchen die Bedingungen zum Erhalt der Rente nicht erfüllt sind. Die Folge ist eine gekürzte Rente oder keinen Rentenanspruch. Die folgenden Punkte müssen beachtet werden:
Lücken in den Beitragsjahren durch längere Arbeitsausfälle wie Arbeitslosigkeit, Auslandaufenthalt, Krankheit führen zu einer Rentenkürzung oder einer Rentenstreichung. Die Kürzung beträgt 1/180 für jeden fehlenden Monat. FAR-Renten für saisonal Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und IV-Bezüger werden nach speziellen Regeln berechnet.