TEXT: Martin Basler, Rechtsanwalt
Grundsätze / BVG-Minimum Wenn wir arbeiten, sparen wir obligatorisch (also nicht freiwillig, sondern von Gesetzes wegen zwingend) für das Alter. Zum einen, in dem wir Beiträge für die AHV einzahlen und zum anderen durch unsere Beiträge an die Pensionskasse. Während bei der AHV genau geregelt ist, wieviel Prozent des Lohns einzubezahlen ist, gibt es bei der Pensionskasse lediglich Mindestansätze.
Gemäss Artikel 16 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (kurz BVG) beträgt der Beitrag je nach Alter zwischen 7 und 18 Prozent des koordinierten Lohnes. Koordiniert heisst, dass nicht auf dem gesamten Jahreslohn der Abzug von 7 bis 18 Prozent vorgenommen wird, sondern nur auf einem reduzierten Betrag (sogenannt versicherter Verdienst). Die Differenz zwischen dem gesamten Lohn und dem versicherten Verdienst wird Koordinationsabzug genannt. Dieser beträgt 7/8 der maximalen AHV-Altersrente, was aktuell CHF 25'725 entspricht. Bei einem Jahreslohn von z. B. CHF 76'000 beträgt der koordinierte Lohn (welcher für die Berechnung der Pensionskassenabzüge relevant ist) CHF 50'275. Die gestützt darauf errechneten Beiträge an die Pensionskasse sind zumindest zur Hälfte durch den Arbeitgeber zu bezahlen. In einem vereinfachten Rechenbeispiel ergäbe sich somit ein jährlicher Pensionskassenbeitrag von CHF 3520 (CHF 50'275 × 7%), wobei die Hälfte, also CHF 1760 durch den Arbeitnehmer zu tragen ist.
Vorteil durch den Baukadervertrag Der Baukadervertrag sieht eine für die Arbeitnehmer bessere Lösung vor. Gemäss Artikel 19 des Baukadervertrages hat der Arbeitgeber eine Prämie zu bezahlen, die bis zum Alter von 44 Jahren mindestens 6%, ab 45 Jahren 7% und ab 55 Jahren 7,5% des individuellen Lohnes beträgt.
Der grosse Unterschied zur gesetzlichen Mindestregelung liegt insbesondere darin, dass der Arbeitgeber seinen Beitrag nicht auf dem koordinierten Lohn, sondern auf dem effektiv erzielten Lohn zu leisten hat. Zudem bezahlt der Arbeitgeber insbesondere bei jüngeren Mitarbeitenden einen höheren Prozentsatz als gesetzlich vorgesehen.
Die (vereinfachte) Tabelle rechts verdeutlicht die Besserstellung des Arbeitnehmers im Baukadervertrag gegenüber der gesetzlichen Regelung (Beispiel mit Jahreslohn CHF 76'000).
Durch die Lösung im Baukadervertrag erzielen die Baukader bei gleichen eigenen Beiträgen einen relevant höheren Pensionskassenbeitrag, was direkt in einer entsprechenden Verbesserung des Pensionskassenguthabens und damit zu einer Verbesserung der Altersrente aus BVG führt.
Der Betrieb und die Baukader können gemäss Art. 19 Baukadervertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch eine andere Lösung als die die in diesem Beitrag vorgestellte Regelung treffen, sofern diese Lösung im Gesamten gleichwertig ist.
Vorsorgeausweise kontrollieren! Ob die spezielle Regelung für Poliere und Bauführer auch korrekt umgesetzt wird, kann im jeweilige Vorsorgeausweis (den erhält man in der Regel Im Januar eines jeden Jahres) kontrolliert und überprüft werden, ob die korrekten Abzüge für die Arbeitgeberprämie vorgenommen werden. Der Rechtsdienst von Baukader Schweiz hilft gerne bei der Überprüfung der Beiträge.
Disclaimer: Die berufliche Vorsorge ist ein unglaublich komplexes Rechtsgebiet. Um der Leserschaft eine umfassende Übersicht zu geben, müsste dieser Beitrag wohl weit über 1000 Seiten lang sein. Die Ausführungen hiervor stellen daher nur die absoluten Grundsätze dar und für jeden aufgeführten Grundsatz gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen. Sollten Sie sich daher gerade mit Fragen zu Ihrer beruflichen Vorsorge auseinandersetzen, ist eine professionelle Beratung zu empfehlen. Achtung: Im Bereich der obligatorischen Versicherung beträgt der maximale versicherbare Jahreslohn aktuell CHF 88'200, was einem koordinierten Lohn von CHF 62'475 entspricht. Wer mehr verdient, kann im Bereich der überobligatorischen Versicherung versichert sein.