Die Reisezeit über 30 Minuten ist zu entschädigen. Massgebend ist die Zeit von der Sammelstelle zur Baustelle. Es zählt die tatsächlich aufgewendete Zeit. Wenn der Bus im Stau steckt, ist die benötigte Zeit und nicht die Zeitangaben von Google Maps massgebend (Art. 12.3).
Hat der Polier den Bus zu chauffieren, ist die gesamte Reisezeit Arbeitszeit, denn Chauffeurdienste sind keine Freizeit sondern Arbeit. Die verwendete Zeit ist zum normalen Lohn ohne Zuschläge zu entrichten (Art. 13.3).