Branchenlösung Sicuro

Der Arbeitgeber ist gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 Abs. 1 und 2 sowie Arbeitsgesetz (ArG) Art. 6 Abs. 1 verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Die Branchenlösung sicuro unterstützt die Mitgliedsbetriebe als Arbeitgeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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