Der Betrieb hat für eine ausreichende Mittagsverpflegung zu sorgen. Weil dies kaum je der Fall sein wird, hat der Betrieb CHF 16 für das Mittagessen zu entschädigen, wenn eine Heimkehr über Mittag nicht möglich ist. Massgebend ist der Ort des Betriebes, für welche man arbeitet. Weil die Mittagspause nur eine Stunde dauert, dürfte der Nachhauseweg hin und zurück nicht mehr als 20 Minuten dauern, ansonsten man kaum von einer erholsamen Pause sprechen kann.