Bin ich vor einer Kündigung geschützt, wenn ich wegen Krankheit oder Unfall nicht zur Arbeit kann? Schauen wir zusammen, was uns der Baukadervertrag dazu sagt – und was nicht.
Text: Martin Basler
Der Baukadervertrag regelt das Vorgehen bei einer Kündigung in Artikel 6. Dort wird zu Beginn in der Ziffer 6.1 festgehalten, welche Kündigungsfristen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gelten. Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat auf Ende eines Monats und ab dem 2. Dienstjahr drei Monate auf Ende eines Monats (Ziff. 6.1.1). Zudem sieht der Baukadervertrag spezielle Kündigungsfristen für Poliere und Werkmeister ab 55 Jahren vor (Ziff. 6.1.2). Auf diese wird hier aber nicht eingegangen. Als Dienstjahr wird der Zeitraum bezeichnet, ab dem Tag des Beginns des Arbeitsvertrages bis einen Tag vor demselben Datum ein Jahr später (Beispiel: Markus fing seine neue Stelle bei der Bau AG am 1. September 2019 an. Damit ist Markus bis am 31. August 2020 im ersten Dienstjahr, ab dem 1. September 2020 bis 31. August 2021 im zweiten Dienstjahr und so weiter).
Kann der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit nicht kündigen. Im ersten Dienstjahr sind dies 30 Tage, im zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage. Wer mehr als fünf Dienstjahre hat, kann so lange nicht gekündigt werden, wie die Krankentaggeldversicherung Taggeld bezahlt (mindestens aber während 90 Tagen; Ziff. 6.4.1). Diese Zeiträume nennt man Sperrfristen. Die Sperrfristen enden, sobald der Arbeitnehmer wieder gesund ist. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotzdem während einer solchen Sperrfrist, ist diese Kündigung nichtig. Das heisst, die Kündigung wird so behandelt, als hätte es sie nie gegeben. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen nach Ablauf der Sperrfrist oder wenn der Arbeitnehmer wieder gesund ist, nochmals kündigen.
Dasselbe Prinzip gilt, wenn der Arbeitnehmer bereits die Kündigung erhalten hat, aber während der Kündigungsfrist wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kann. In diesen Fällen ist die Kündigung zwar gültig, die Kündigungsfrist verlängert sich jedoch entsprechend der Dauer der Sperrfrist (Achtung, in diesen Fällen beträgt die Sperrfrist bei Arbeitnehmern mit mehr als fünf Dienstjahren maximal 180 Tage und nicht so lange wie die Krankentaggeldversicherung Taggeld bezahlt, Ziff. 6.4.2). Die Sperrfrist gilt nur während der Kündigungsfrist, wobei diese – und das lässt sich so nicht ohne Weiteres dem Baukadervertrag entnehmen– jeweils rückwärts angeschaut und gerechnet wird.
Zur besseren Verständlichkeit schauen wir uns diese beiden Varianten mit zwei Beispielen an. Unser Arbeitnehmer ist Markus, 35 Jahre alt und im 4. Dienstjahr bei der Bau AG:
1. Beispiel Markus hatte am 5. Oktober 2025 einen schweren Unfall und ist mindestens für ein Jahr krankgeschrieben. Die Bau AG möchte Markus möglichst schnell kündigen. Markus ist im 4. Dienstjahr, das heisst die Sperrfrist beträgt 90 Tage. Jetzt beginnt die Rechnerei, wobei wir hier Monat für Monat rechnen. Vom 5. – 31. Oktober 2025 sind es 27 Tage, der November hat 30, der Dezember 31 Tage. Bis Ende 2025 sind demnach 88 Tage vergangen (27 + 30 +31). Damit ist am 1. Januar der 89. und am 2. Januar 2026 der 90. und letzte Tag der Sperrfrist. Ab dem 3. Januar kann die Bau AG Markus kündigen. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Monats wäre das früheste Ende des Arbeitsverhältnisses somit der 30. April 2026 (bis am 3. April 2026 sind es drei Monate und dann noch bis Ende des Monats).
2. Beispiel: Die Bau AG hat dem Markus am 5. September 2025 das Arbeitsverhältnis unter Einhalt der Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Monats per 31. Dezember 2025 gekündigt. Markus hatte am 15. September 2025 einen schweren Unfall und ist mindestens für ein Jahr krankgeschrieben. Wann endet das Arbeitsverhältnis?
Als erstes müssen wir die Kündigungsfrist bestimmen. Gemäss Baukadervertrag beträgt diese drei Monate auf Ende eines Monats. Die relevante Kündigungsfrist ist daher der Zeitraum von drei Monaten vor dem 31. Dezember 2025 (darum spricht man von rückwärts rechnen), also Oktober, November und Dezember. Die Monate Oktober und Dezember haben je 31 Kalendertage, der November 30. Zusammengerechnet beträgt die Kündigungsfrist 91 Tage. Wichtig: Die Kündigungsfrist beginnt somit nicht bereits am 5. September 2025 zu laufen, sondern erst am 1. Oktober 2025. Wir haben somit die Kündigungsfrist. Die Sperrfrist beträgt 90 Tage, da Markus im 4. Dienstjahr bei der Bau AG ist. Jetzt schauen wir uns Monat für Monat an:
September 2025: Weil die Sperrfrist nur während der Kündigungsfrist gilt und die Kündigungsfrist erst am 1. Oktober 2025 startet, haben wir im September keine Tage, die für die Berechnung der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses relevant sind.
Oktober 2025: Die Kündigungsfrist würde am 1. Oktober 2025 zu laufen beginnen, wird aber sogleich durch die Sperrfrist unterbrochen. Von den 90 Tagen Sperrfrist verbraucht Markus im Oktober 31 und im September 30, es verbleiben 29 Tage. Im Dezember läuft die Sperrfrist somit noch für 29 Tage und endet am 29. Dezember 2025. Erst jetzt beginnt die Kündigungsfrist von 91 Tagen zu laufen. Im Dezember werden davon 2 Tage, im Januar 31 Tage und im Februar 2026 deren 28 Tage verbraucht, total 61. Die restlichen 29 Tage verstreichen im März und die Kündigungsfrist endet am 29. März 2026. Weil das Arbeitsverhältnis gemäss Baukadervertrag aber nur per Ende Monat enden kann, verlängert sich das Arbeitsverhältnis noch um 2 Tage und endet am 31. März 2026.
Ein kurzer Hinweis zum Schluss: Die Sperrfristen gelten nur, wenn die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers kommt. Der Arbeitnehmer kann jederzeit kündigen und das Arbeitsverhältnis verlängert sich bei Krankheit oder Unfall nicht.