25. Juni 2025

Frühpensionierung: Achtung, es braucht Weitsicht!

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In kaum einer anderen Branche sind Frühpensionierungen so gut geregelt wie im Bauhauptgewerbe. Doch ab 1. Juli kommt es beim FAR zu Anpassungen. Die FAR-Stiftung zahlt dann nämlich keine Pensionskassenbeiträge mehr. Das hat weitreichende Folgen.

Sébastian Lavoyer

Das Leben auf dem Bau ist hart: Es beginnt früh, ist körperlich anstrengend und kennt auch bei Wind, Regen und Schnee kein Pardon. Wer sein Berufsleben auf Gerüsten, Dächern und Baustellen verbringt, trägt mit der Zeit schwer an dieser Arbeit. Doch der Bau bietet auch Möglichkeiten, die anderswo nicht bestehen.
Seit 2003 gibt es im Bauhauptgewerbe den Flexiblen Altersrücktritt, kurz FAR – eine Frühpensionierungslösung, die es Bauarbeitern, Polieren oder Werkmeistern erlaubt, bereits mit 60 Jahren in Rente zu gehen, ohne allzu grosse finanzielle Einbussen in Kauf nehmen zu müssen. Finanziert wird das Modell solidarisch von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern mit Zahlungen in die FAR-Stiftung. Es gilt als Erfolgsmodell – aber eines, das gut verstanden sein will.

Das ändert sich ab 1. Juli 2025
Was bietet FAR, was ändert sich bald – und worauf muss ich achten? Im Dezember 2024 haben die FAR-Vertragspartner im Rahmen der Verhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag «Flexibler Altersrücktritt» (GAV FAR) folgende Sanierungsmassnahme beschlossen: Für alle, die sich ab dem 1. Juli 2025 für den FAR anmelden, werden durch die Stiftung FAR keine Altersgutschriften eingezahlt.
Das hat gleich mehrere Konsequenzen. «Das Sparkapital wächst dann nur noch über die Zinsen», erklärt Max Forster, der FAR-Experte von Baukader Schweiz. Zugleich führt es dazu, dass die FAR-Pensionäre dann bei gewissen Pensionskassen «ausgemustert» werden. Das heisst: Ihre PK-Gelder werden auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlt. Werden FAR-Rentner dann mit 65 Jahren offiziell pensioniert, können sie das Geld von dort beziehen. «Aber sie können sich die PK-Gelder nicht mehr als Rente auszahlen lassen», so Swiss-Life-Berater Corrado Bindelli.

Gute Planung ist das A und O
Möchte der FAR-Rentner dennoch nicht auf ein regelmässiges Einkommen im Rentenalter verzichten, so könnte das Freizügigkeitskapital in einen sogenannten Entnahmeplan übertragen werden. Eine Option, die bei der der Swiss Life häufig gewählt wird, so Bindelli. Bei einem Entnahmeplan werden die Auszahlungen auch nach einem Todesfall unverändert weitergeführt, doch sie erfolgen nicht lebenslänglich wie bei der PK-Rente.  
Bindellis Arbeitgeberin, die Swiss Life, handhabt dies anders und behält die FAR-Rentner auch in der Pensionskasse, wenn die FAR-Stiftung keine Altersgutschriften einzahlt. «Es ist wichtig, dass sich die FAR-Interessierten vorgängig bei ihrer Pensionskasse informieren, was mit ihren Pensionskassengeldern geschieht, wenn sie in den FAR übertreten», so Bindelli.
Die Möglichkeit früher in Rente zu gehen, ist eine einmalige Chance. Aber sie will gut geplant sein. «Mitglieder von Baukader Schweiz können sich jederzeit bei mir melden», sagt Max Forster. Er hat Antworten auf fast alle Fragen. Ob es um die Klärung des Anspruchs auf FAR-Leistungen geht oder die Höhe der Rente.