11. Mai 2026

Die BIM-Methode – welche rechtlichen Regeln gelten?

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Seit mehreren Jahren beobachten Fachleute aus der Baubranche, dass die BIM-Methode (Building Information Modeling) sowohl in der Schweiz als auch in den Nachbarländern zunehmend bei Bauprojekten zum Einsatz kommt.

Soizic Wavre

Dieses digitale Werkzeug, das das Sammeln und Austauschen von Informationen ermöglicht, führt zur Erstellung eines Modells bzw. eines digitalen Abbilds des geplanten und errichteten Bauwerks sowie des angrenzenden Geländes. Diese Darstellung kann sich auf eine dreidimensionale Darstellung beschränken oder gemäss den Wünschen des Bauherrn durch weitere Aspekte ergänzt werden, wie etwa die Zeit (Dauer, Baustellenplanung und Bauetappen), Kostenüberwachung (Erfassung der im Projekt integrierten Komponenten und Ausstattungen), den Lebenszyklus des Bauwerks (z.B. Energieverbrauch) oder die Wartung des Bauwerks. So definiert eine klare digitale Strategie die Nutzung der digitalen Informationen in Bezug auf Bauwerke über den gesamten Lebenszyklus der Immobilien, also von der Planung über den Bau und den Betrieb bis hin zum Rückbau.

In der Schweiz hat der Gesetzgeber die Anwendung der BIM-Methode nicht gesetzlich geregelt. Der anwendbare Regulierungsrahmen setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen, nämlich privaten Normen, internationalen oder europäischen Standards, öffentlich-rechtlichen Vorschriften (insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen) sowie Vertragsdokumenten und technischen Leitfäden öffentlicher Bauherren (KBOB, ASTRA, armasuisse immobilien).

BIM in der Schweiz: Kein Gesetz, aber klare Regeln

In der Regel ergibt sich die Verbindlichkeit der für BIM geltenden Regeln aus deren Aufnahme in die von den Baubeteiligten unterzeichneten Verträge oder aus technischen Vorgaben, die von einer Vergabebehörde im öffentlichen Beschaffungswesen auferlegt werden.

Es ist festzuhalten, dass die Norm SIA 2051:2017 «Grundlagen für die Anwendung der BIM-Methode» seit dem 31.12.2024 nicht mehr aktualisiert wurden. Sie wurde teilweise durch die Norm SN EN ISO 19650 für das Informationsmanagement nach BIM ersetzt. Zudem definiert die Norm SN EN ISO 7817-1:2024 «Bauwerksinformationsmodellierung (BIM)» eine Methodik zur Festlegung des Detaillierungsgrades und des Umfangs der auszutauschenden Informationen während des gesamten Projekts.

Die für die verschiedenen Beteiligten spezifischen SIA-Normen und die SIA 118 finden weiterhin Anwendung in einem Vertrag, der eine BIM-Komponente enthält. Denn BIM ist zwar ein Management- und Planungsinstrument, aber die üblicherweise bei einem Bauprojekt erbrachten Leistungen sind nach wie vor vorhanden und müssen durch Vertragsdokumente geregelt werden, die Normen wie etwa jene der SIA integrieren können.

Verträge, Verantwortung und offene Rechtsfragen

Es sei darauf hingewiesen, dass der Bauherr zwei Vertragsmodelle in Betracht ziehen kann. Erstens kann er mit jedem Beteiligten Einzelverträge abschließen, in die zusätzliche BIM-Klauseln aufgenommen werden, die für jeden einzelnen die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit BIM beschreiben. Zweitens kann er eine einheitliche Vereinbarung vorsehen, die alle am Bauprojekt beteiligten Unternehmen bindet und für jede Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen beschreibt.

Bisher hat noch kein Kantons- oder Bundesgericht über einen Streitfall entschieden, dessen Ursache eine fehlerhafte, die von einem oder mehreren Baubeteiligten im BIM-Modell hinterlegte Information wäre. Es könnten sich jedoch in Zukunft verschiedene rechtliche Fragen stellen, wie etwa: Wer ist für die im System eingetragenen Daten verantwortlich? Haben jene, die Zugang zum System haben, eine Anzeigepflicht, wenn sie einen Fehler in den Daten feststellen, oder greift diese erst zum Zeitpunkt der Erbringung ihrer Leistung?  Wem stehen die geistigen Eigentumsrechte an den in das digitale Modell integrierten Daten zu? Haben die Beteiligten die ihnen obliegenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit den in ihren Vertrag aufgenommenen BIM-Spezifikationen eingehalten?

Es ist daher zu beachten, dass bei der Planung eines Bauprojekts unter Einsatz von BIM von Anfang an wichtig ist, den verschiedenen Beteiligten auf der Baustelle die jeweiligen Rechte und Pflichten klar zu definieren, um im Schadensfall die Verantwortlichen leichter bestimmen zu können. Man sollte sich daher die Zeit nehmen, detaillierte Verträge zu verfassen, aber auch zu prüfen, ob die Verträge der verschiedenen Beteiligten insgesamt miteinander vereinbar sind.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der BIM-Methode in Bauprojekten müssen die Baubeteiligten schliesslich darauf achten, sich und ihre Mitarbeitenden im Bereich der Digitalisierung weiterzubilden und innerhalb ihrer Organisation Unterstützung für die digitale Transformation einzurichten.