19. April 2021

Sozialpartner gehören an den Verhandlungstisch

Gesetzesänderungen, die vertragliche Anpassungen erfordern, sind gemeinsam auszuhandeln: Dies der Aufruf von Regina Gorza, Geschäftsführerin von Baukader Schweiz an die Sozialpartnerschaften in ihrer Kolumne im Baublatt vom 1. April 2021.

Was verbinden Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit dem Begriff Partnerschaft? Eine Zweierbeziehung vielleicht? Gleichberechtigung? Einigkeit oder mindestens eine Bekenntniserklärung zu gemeinsamen Zielen? Sucht man nach Definitionen findet man zum Thema Partnerschaft fast ausschliesslich Beschreibungen zu menschlichen Zweierbeziehungen. Der Begriff hat aber auch in der Wirtschaft eine hohe Verwendung.

Und was genau bedeutet eigentlich «sozial»? Ganz einfach: Soziale Beziehungen finden überall dort statt, wo Menschen zusammenkommen. Setzt man «sozial» und «Partner» zusammen, ergibt sich «Sozialpartner» als weiterer Begriff. Die Sozialpartner haben im wirtschafts- und sozialpolitischen Prozess eine wichtige Rolle inne: Sie vertreten sämtliche Interessen und Problemstellungen im Bereich der Arbeitswelt, von den Arbeitsbedingungen über die Förderung der Weiterbildung bis hin zur Festlegung der Löhne. Die vereinbarten Lösungen werden in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) der Branchen niedergeschrieben. Das schafft beidseitiges Vertrauen und Sicherheit und damit eine gesunde Basis für den Arbeitsfrieden.

In der Schweiz sind Sozialpartnerschaften wichtige Pfeiler in der Wirtschaftskultur. Der Interessensaustausch unter den Sozialpartnern aus der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberwelt funktioniert dabei weitgehend ohne dass der Gesetzgeber eingreifen muss. Was aber wenn sich in der Gesetzgebung etwas verändert? Ändert sich dann auch der GAV? Werden bestehende Vorteile für die Arbeitnehmenden aus dem GAV automatisch hinfällig, wenn der Gesetzgeber eine umfassendere Lösung erlässt?

Ende September 2020 sprachen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für den gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub aus. Seit Anfang dieses Jahres haben die Väter schweizweit bei der Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub zugute. Das ist ein erfreulicher familienpolitischer Fortschritt, und er trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung.

Die bestehenden Gesamtarbeitsverträge enthalten mindestens einen bezahlten freien Tag für das freudige Ereignis. Wie ist es nun seit dem 1. Januar 2021? Werden die bestehenden freien Tage mit der gesetzlichen Einführung des Vaterschaftsurlaubs hinfällig? Wird der neue Vaterschaftsurlaub zusätzlich gewährt?

In den Gesamtarbeitsverträgen verpflichten sich die Vertragspartner, die sich stellenden Aufgaben gemeinsam und im Sinn echter Partnerschaft zu lösen und sich gegenseitig nach Treu und Glauben zu unterstützen. Muss eine Regelung aufgrund einer Gesetzesänderung angepasst werden, gehören die Sozialpartner an den Verhandlungstisch. Denn Arbeitsfriede und Sozialpartnerschaft sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Resultat einer funktionierenden Zusammenarbeit.

 

Quelle: https://www.baublatt.ch/baubranche/sozialpartner-gehoeren-an-den-verhandlungstisch-30894

 

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